In der Schweiz existieren im Bereich des Lärmschutzes zwei unterschiedliche Verordnungen. Dabei regelt die V-NISSG den Schutz von Veranstaltungsbesuchenden vor Gehör- und Laserschäden. Die LSV behandelt den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm. Wir sind ihr kompetenter Partner in der Ausarbeitung von Konzepten sowie für Messungen in diesen Bereichen mit Fokus auf Veranstaltungslärm. Seit vielen Jahren dürfen wir Grossveranstaltungen mit unserem Fachwissen und Messtechnik unterstützen. Gerne unterstützten wir auch Gemeinden und Behörden bei der Erstellung von Bewilligungen.
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